Beitragsordnung
B e i t r a g s o r d n u n g
(vom 14.12.2002))
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Entsprechend der Satzung des Schweriner Radsport-Verein wird nach Beschluss
der Mitgliederversammlung vom 14.12.2002 folgende Beitragsordnung festgelegt:
1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den festgesetzten Beitrag zu entrichten.
Es können Zusatzbeiträge auf freuwilliger Basis gezahlt werden.
3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Der Vereinsbeitrag beträgt monatlich für ordentliche Mitglieder,
die das 18. Lebensjahr
vollendet haben € 5,50
Der Vereinsbeitrag beträgt für Kinder,Jugendliche und Studenten €
4,00
5. Als Sonderregelung gilt:
Bei zwei und mehr Familienangehörigen wird der Beitrag wie folgt entrichtet:
a) ein Erwachsener - 100% des Vereinsbeitrages, alle nachfolgenden 50% des
festgelegten Vereinsbeitrages
b) ein Kind, Jugendlicher oder Student
- 100% des Vereinsbeitragen, alle nachfolgenden Kinder ,Jugendliche
oder Studenten - 50% des festgelegten Vereinsbeitrages.
Bei Eintritt in das Erwachsenenalter wird nach Pkt 5a) der BO verfahren.
6. Die Zahlung des Vereinsbeitrages erfolgt nach Entscheidung des Mitgliedes
- halbjährlich, zu zahlen im Januar/Juli
- jährlich, zu zahlen im Januar
und kann bar oder Überweisung auf Konto:
Schweriner Radsport-Verein -Sparkasse Meckl.-Schwerin
BLZ 14052000
Kt.Nr. 310060338 entrichtet werden.
7. Beitragsrückstände werden nach Erinnerung, nach 3 Wochen durch
Mahnung auf Kosten
des Mitgliedes angemahnt. Zusatzgebühren: Mahnung € 2,00
8. Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2003 in Kraft.
Punkt 4 Abs.2 , und Pkt 6 wurden am 19.12.06 lt. Leitungsbeschluss verändert.
Schwerin, d. 14.12.2002/19.12.2006/17.03.2010
H.Pittermann - Vorsitzender
Ines Kaczmarek - Kassenwart